Selbstcheck

Kategorie 2 - Wiederkehrendes Angebot

Organisationen, die ein wiederkehrendes und über einen längeren Zeitraum dauerndes Angebot an Kinder und Jugendliche richten.

Zum Beispiel: Sportvereine, Freizeitvereine, Kinderhotels, Musikschulen, Nachhilfeinstitute, Ausbildungsangebote und -programme für Jugendliche.

Organisationen, die ein wiederkehrendes und über einen längeren Zeitraum dauerndes Angebot an Kinder und Jugendliche richten. Zum Beispiel: Sportvereine, Freizeitvereine, Kinderhotels, Musikschule, Nachhilfeinstitute, Ausbildungsangebote und -programme für Jugendliche.

Grundlagen und Selbstverpflichtung
Die oberste Leitung der Organisation trägt Verantwortung für den Kinderschutz und nimmt ihre Schlüsselrolle wahr.*
Zuständigkeiten für Kinderschutz sind geklärt und notwendige personelle und finanzielle Ressourcen für die laufende Umsetzung und Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzeptes stehen zur Verfügung.*
In der Erarbeitung, Implementierung und laufenden Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes wurden/werden Mitarbeitende und/oder Vertretende der Interessensgruppen beteiligt.*
Eine passgenaue Risikoanalyse wurde durchgeführt, deren Ergebnisse schlüssig und nachvollziehbar in das Schutzkonzept und die Maßnahmen eingeflossen sind.*
Die Organisation setzt Maßnahmen zur Förderung einer Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens und pflegt einen respektvollen Umgang mit Mitarbeitenden und ihren Zielgruppen.*
Die Organisation definiert eine gemeinsame Haltung zum Thema Kinderschutz und positioniert sich klar gegen Gewalt.*
Die Organisation informiert alle Interessensgruppen, insbesondere Mitarbeitende, Kinder und Jugendliche sowie Angehörige über jene Inhalte des Kinderschutzkonzeptes, die für sie relevant und wichtig sind.*
Die Organisation übernimmt Verantwortung dafür, dass in der Zusammenarbeit mit externen Organisationen oder Personen ausreichend auf Kinderschutz geachtet wird.*
Präventive Schutzmaßnahmen
Es gibt festgelegte Abläufe für die Auswahl ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeitender, die den Kinderschutz berücksichtigen.*
Für die Aufnahme und die Startphase von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden ist eine gute Einschulung in das Kinderschutzkonzept und in kinderschutzrelevante Themenstellungen vorgesehen.*
Ein Verhaltenskodex wurde erarbeitet und wird zumindest von allen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs oder einer Schulung unterschrieben.*
Jene Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden in Bezug auf das Kinderschutzkonzept sowie in Kinderschutzthemen geschult.*
Es gibt Möglichkeiten zu Reflexion und Austausch für jene Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.*
Die Organisation pflegt einen geschlechtersensiblen Umgang mit ihren Zielgruppen.*
Es gibt klare Regelungen für Social-Media-Aktivitäten und Online-Kommunikation.*
Die Bildverwendung ist für die Außen- und Innenkommunikation geregelt und respektiert das Recht auf das eigene Bild.*
Es gibt Regelungen für Öffentlichkeitsarbeit und Kontakte durch Journalistinnen und Journalisten.*
Die Organisation setzt Impulse zur Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche.*
Beschwerde und Intervention
Es gibt eine oder mehrere Personen (Kinderschutzbeauftragte) in der Organisation, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Kinderschutz beschäftigen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Mitarbeitende, Kinder, Jugendliche, Bezugspersonen und andere sind.*
Die Aufgaben und Erreichbarkeiten der Kinderschutzbeauftragten sind geregelt und allen Interessensgruppen bekannt.*
Es gibt mehrere unterschiedliche, altersgerechte und niederschwellige Beschwerdewege in der Organisation.*
Die Bearbeitung von Beschwerden ist klar geregelt und beinhaltet Überlegungen zum Umgang mit anonymen Beschwerden.*
Eine externe Beschwerdemöglichkeit ist vorhanden und bekannt.*
Es gibt klar definierte und detaillierte Interventionspläne für den Umgang mit Verdachts- und Vorfällen von Grenzverletzung und Gewalt.*
Es gibt Überlegungen zu unterschiedlichen Abstufungen von Grenzverletzung und Gewalt und darauf abgestimmte Handlungsabläufe.*
Rechtliche Vorschriften zu Mitteilungspflichten sind bekannt und werden berücksichtigt.*
Es gibt Maßnahmen zur Reflexion und Aufarbeitung von Verdachts- und Vorfällen.*
Es gibt Regelungen und Maßnahmen zur Rehabilitierung zu Unrecht beschuldigter Personen.*
Qualitätssicherung
Es wurden organisationsinterne Vorkehrungen getroffen, um die Befolgung der festgelegten Kinderschutzmaßnahmen zu überwachen.*
Das Kinderschutzkonzept sowie mitgeltende Dokumente und Prozesse werden in regelmäßigen Abständen überprüft.*
Das Kinderschutzkonzept wird auf die spezifischen Gegebenheiten und Strukturen der Organisation und ggfs. nach aufgetretenen Fallkonstellationen sowie ggfs. neuen Gesetzen regelmäßig angepasst.*
Alle Vorfälle, Verdachtsfälle und Beschwerden werden dokumentiert und Kenntnisse daraus fließen in die regelmäßigen Überprüfungsprozesse mit ein.*
Es gibt regelmäßige Berichte an Entscheidungsträger*innen und Leitungspersonen.*
Fortschritt:
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Vergessen Sie nicht das Ergebnis als pdf zu sichern, denn dies wird als Voraussetzung mitsamt der Einreichunterlagen benötigt.

Falls Sie weitere Fragen zum Selbstcheck haben, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

 

Qualitätssicherungsstelle
Kinderschutzkonzepte

Josefstädterstraße 66/38
1080 Wien

Tel.: +43 (0)664/143 8008
Email: info@qs-ksk.at

 

Ein gemeinsames Projekt von

Das Logo der Österreichischen Kinderschutzzentren, 3 Kinder, die von großen und schützenden Händen umgeben werden
Das Logo der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung

Gefördert aus Mitteln des Bundeskanzleramts

Das Logo des Bundeskanzleramts
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