Der individuelle Audit- oder Auflagenbericht wird anschließend geprüft und von der Qualitätssicherungsstelle freigegeben. Das Zertifizierungsergebnis wird mit dem individuellen Audit- oder Auflagenbericht übermittelt und beinhaltet entweder die Freigabe zur Zertifizierung mit dem Gütesiegel Kinderschutzkonzepte oder Auflagen, nach deren Erfüllung ein Gütesiegel verliehen werden kann bzw. die innerhalb einer mit der Auditorin oder dem Auditor festgelegten Frist erfüllt werden sollen. Die Berichte enthalten vorhandene Stärken und Verbesserungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzeptes. Die Organisation hat die Möglichkeit, Rückfragen zum Bericht abzugeben.
Im Falle von Auflagen werden die geforderten schriftlichen Verbesserungen von der Organisation übermittelt, von den zuständigen Auditierenden überprüft und zur Freigabe an die Qualitätssicherungsstelle weitergeleitet. Bei positiver Prüfung wird ein abschließender Auditbericht verfasst sowie die Ausstellung des Gütesiegels veranlasst.