Ablauf

Mit einer Zertifizierung stärken Sie das Vertrauen von Eltern, Kindern und Partnern, positionieren sich als verlässliche Anlaufstelle und profitieren von den Rückmeldungen der Auditorinnen und Auditoren.

Die Zertifizierung zum Gütesiegel Kinderschutzkonzepte beinhaltet einen mehrstufigen Prozess, bei dem eine Organisation nachweist, dass sie bestimmte Kriterien in Bezug auf Kinderschutzkonzepte erfüllt.

Der Ablauf des Zertifizierungsprozesses der Qualitätssicherungsstelle Kinderschutzkonzepte gliedert sich in fünf Phasen.

Vorprüfungsphase

Mit dem Ergebnis des Selbstchecks und dem Kinderschutzkonzept können Organisationen für die Zertifizierung zum Gütesiegel Kinderschutzkonzepte mitsamt den notwendigen Unterlagen einreichen.

Einreichphase

In der Einreichphase prüft die Qualitätssicherungsstelle die Unterlagen auf Vollständigkeit, übermitteln eine Kooperationsvereinbarung und weist eine/n oder mehrere Auditorinnen oder Auditoren zu.

Auditphase

Die Größe der Organisation ist ausschlaggebend für die Dauer des Audits. Beim Auditbesuch in der Organisation wird die Implementierung des Kinderschutzkonzeptes stichprobenartig geprüft, Einsicht in relevante Unterlagen genommen sowie Gespräche mit Mitarbeitenden und – sofern passend – mit Kindern und Jugendlichen und anderen relevanten Interessensgruppen geführt. Auf Grundlage des Kriterienkatalogs fasst die Auditorin oder der Auditor die Bewertung, Verbesserungspotenziale und Stärken sowie die im Audit überprüften Nachweise und Inhalte in einem Auditprotokoll zusammen. Aus dem Auditprotokoll verfasst die Auditorin oder der Auditor einen individuellen Auditbericht bzw. Auflagenbericht für die Organisation.

Freigabephase

Der individuelle Audit- oder Auflagenbericht wird anschließend geprüft und von der Qualitätssicherungsstelle freigegeben. Das Zertifizierungsergebnis wird mit dem individuellen Audit- oder Auflagenbericht übermittelt und beinhaltet entweder die Freigabe zur Zertifizierung mit dem Gütesiegel Kinderschutzkonzepte oder Auflagen, nach deren Erfüllung ein Gütesiegel verliehen werden kann bzw. die innerhalb einer mit der Auditorin oder dem Auditor festgelegten Frist erfüllt werden sollen. Die Berichte enthalten vorhandene Stärken und Verbesserungsvorschläge für die Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzeptes. Die Organisation hat die Möglichkeit, Rückfragen zum Bericht abzugeben.

Im Falle von Auflagen werden die geforderten schriftlichen Verbesserungen von der Organisation übermittelt, von den zuständigen Auditierenden überprüft und zur Freigabe an die Qualitätssicherungsstelle weitergeleitet. Bei positiver Prüfung wird ein abschließender Auditbericht verfasst sowie die Ausstellung des Gütesiegels veranlasst.

Gütesiegel

Das Gütesiegel wird im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung für drei Jahre verliehen. Die Organisation wird auf der Website Qualitätssicherungsstelle Kinderschutzkonzepte als zertifizierte Organisation gelistet. Zertifizierte Organisationen haben die Möglichkeit nach 2,5 Jahren um eine Rezertifizierung anzusuchen, um die Gültigkeit des Gütesiegels zu verlängern.

Timeline

Der Zeitraum ab Eingang der Einreichung bis zum Abschluss des Auditbesuches und Übermittlung des Zertifizierungsergebnisses wird in etwa vier bis sechs Monate betragen.

Qualitätssicherungsstelle
Kinderschutzkonzepte

Josefstädterstraße 66/38
1080 Wien

Tel.: +43 (0)664/143 8008
Email: info@qs-ksk.at

 

Ein gemeinsames Projekt von

Das Logo der Österreichischen Kinderschutzzentren, 3 Kinder, die von großen und schützenden Händen umgeben werden
Das Logo der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung

Gefördert aus Mitteln des Bundeskanzleramts

Das Logo des Bundeskanzleramts
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