Selbstcheck

Dach- und Mitgliederorganisationen

Dachstrukturen sind Organisationen, deren Mitglieder wiederum selbstständige Organisationen sind, wie beispielsweise Bundesstrukturen im Sport- oder Freiwilligenbereich. Mitgliederorganisationen vertreten die Interessen ihrer Mitglieder, wie beispielsweise Berufsverbände.

Manche dieser Dach- und Mitgliederorganisationen arbeiten auch direkt mit Kindern und Jugendlichen, andere nicht. Nur teilweise können diese Organisationen ihre Mitglieder durch Vorgaben verpflichten oder disziplinäre Konsequenzen durchsetzen.

Ein Gütesiegel gilt für diese Gruppe daher ausschließlich für die Dachstruktur und nicht automatisch für deren Mitglieder.

Grundlagen und Selbstverpflichtung
Die oberste Leitung der Organisation trägt Verantwortung für den Kinderschutz und nimmt ihre Schlüsselrolle wahr.*
Zuständigkeiten für Kinderschutz sind geklärt, und notwendige personelle und finanzielle Ressourcen für die laufende Umsetzung und Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzeptes stehen zur Verfügung.*
In der Erarbeitung, Implementierung und laufenden Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes wurden/werden haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende und/oder Vertretende der Mitglieder und anderer Interessensgruppen beteiligt.*
Eine passgenaue Risikoanalyse wurde durchgeführt, deren Ergebnisse schlüssig und nachvollziehbar in das Schutzkonzept und die Maßnahmen eingeflossen sind.*
Die Organisation pflegt Kooperationen und Vernetzungen mit anderen relevanten Organisationen zu Kinderschutzthemen.*
Die Organisation setzt Maßnahmen zur Förderung einer Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens und pflegt einen respektvollen Umgang mit Mitarbeitenden und ihren Zielgruppen.*
Die Organisation definiert eine gemeinsame Haltung zum Thema Kinderschutz und positioniert sich klar gegen Gewalt.*
Das Schutzkonzept ist allen relevanten Personengruppen bekannt und in unterschiedlichen Versionen vorhanden.*
Die Organisation stellt durch langfristige Informations- und Unterstützungsmaßnahmen sicher, dass ihrer Mitglieder innerhalb eines bestimmten Zeitraums passgenaue Kinderschutzkonzepte oder Kinderschutzmaßnahmen (je nach Tätigkeit und Organisationsgrad ihrer Mitglieder) umsetzen können.*
Die Organisation definiert Mindestkriterien für Kinderschutzmaßnahmen oder Kinderschutzkonzepte, die ihre Mitglieder umsetzen sollen bzw. umsetzen müssen.*
Die Organisation übernimmt Verantwortung dafür, dass in der Zusammenarbeit mit externen Organisationen oder Personen ausreichend auf Kinderschutz geachtet wird.*
Präventive Schutzmaßnahmen
Es gibt festgelegte Kriterien und Abläufe für die Auswahl ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeitender, die den Kinderschutz berücksichtigen.*
Für die Aufnahme und die Startphase von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden ist eine gute Einschulung in das Kinderschutzkonzept und in kinderschutzrelevante Themenstellungen vorgesehen.*
Ein Verhaltenskodex wurde unter Einbeziehung von Mitarbeitenden und/oder Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Wenn Mitarbeitende direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterschreiben sie diesen im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs oder einer Schulung.*
Die Dachorganisation unterstützt ihre Mitglieder bei kinderschutzrelevanten Schulungsmaßnahmen.*
Die Organisation pflegt einen geschlechtersensiblen Umgang mit ihren Zielgruppen.*
Die Organisation pflegt einen reflektierten und klaren Umgang mit der selbstbestimmten Darstellung von Kindern in Wort- und Bildsprache.*
Es gibt klare Regelungen für Social-Media-Aktivitäten und Online-Kommunikation.*
Die Bildverwendung ist für die Außen- und Innenkommunikation geregelt und respektiert das Recht auf das eigene Bild.*
Es gibt Regelungen für Öffentlichkeitsarbeit und Medienkontakte.*
Beschwerde und Intervention
Es gibt eine oder mehrere Personen (Kinderschutzbeauftragte) , die sowohl innerhalb der Dachorganisation als auch für ihre Mitglieder Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner (Beschwerdestellen) für Mitarbeitende, Kinder, Jugendliche, Bezugspersonen und andere sind.*
Es gibt einen Vorschlag oder eine Verpflichtung für Mitgliedsorganisationen, Kinderschutzbeauftragte zu benennen, sowie eine Rollenbeschreibung der Kinderschutzbeauftragten. Wenn die Mitglieder Einzelpersonen sind, so stellt die Dachorganisation deren Klientinnen und Klienten eine interne Beschwerdestelle zur Verfügung oder verpflichtet die Mitglieder, eine bestimmte externe Beschwerdestelle zu nennen.*
Die Aufgaben und Erreichbarkeiten der Kinderschutzbeauftragten sind geregelt und allen Interessensgruppen bekannt.*
Die Bearbeitung von Beschwerden ist klar geregelt und beinhaltet Überlegungen zum Umgang mit anonymen Beschwerden.*
Zusätzlich zu den internen Beschwerdestellen ist eine externe Beschwerdemöglichkeit vorhanden und bekannt.*
Es ist geregelt, ob und ab welchem Schweregrad Vorwürfe oder Vorfälle unter Einhaltung der DSGVO an die Dachorganisation gemeldet werden müssen, und wie die Dachorganisation in der Folge unterstützt und agiert. Konsequenzen bei unzureichendem Umgang der Mitglieder mit Vorfällen sind festgelegt.*
Es gibt Überlegungen zu unterschiedlichen Abstufungen von Grenzverletzung und Gewalt und darauf abgestimmte Handlungsabläufe.*
Rechtliche Vorschriften zu Mitteilungspflichten sind bekannt und werden berücksichtigt.*
Es gibt Maßnahmen zur Dokumentation, Reflexion und Aufarbeitung von Verdachts- und Vorfällen.*
Es gibt Regelungen und Maßnahmen zur Rehabilitierung zu Unrecht beschuldigter Personen.*
Qualitätssicherung
Es gibt einen Monitoring-Plan, mit dem die Umsetzung der Kinderschutzmaßnahmen oder Kinderschutzkonzepte der Mitglieder überprüft wird.*
Das Kinderschutzkonzept sowie mitgeltende Dokumente und Prozesse werden in regelmäßigen Abständen überprüft.*
Das Kinderschutzkonzept wird auf die spezifischen Gegebenheiten und Strukturen der Organisation und ggfs. nach aufgetretenen Fallkonstellationen und neuen Gesetzen regelmäßig angepasst.*
Alle Vorfälle, Verdachtsfälle und Beschwerden werden dokumentiert, und Kenntnisse daraus fließen in die regelmäßigen Überprüfungsprozesse mit ein.*
Es gibt regelmäßige Berichte an Entscheidungstragende und Leitungspersonen.*
Gremien wie Aufsichtsrat, Aufsichtskomitees, Vorstand etc. werden regelmäßig informiert und fordern aktiv die Verantwortungsübernahme von Leitungspersonen ein.*
Fortschritt:
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Vergessen Sie nicht das Ergebnis als pdf zu sichern, denn dies wird als Voraussetzung mitsamt der Einreichunterlagen benötigt.

Falls Sie weitere Fragen zum Selbstcheck haben, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Qualitätssicherungsstelle
Kinderschutzkonzepte

Josefstädterstraße 66/38
1080 Wien

Tel.: +43 (0)664/143 8008
Email: info@qs-ksk.at

 

Ein gemeinsames Projekt von

Das Logo der Österreichischen Kinderschutzzentren, 3 Kinder, die von großen und schützenden Händen umgeben werden
Das Logo der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung

Gefördert aus Mitteln des Bundeskanzleramts

Das Logo des Bundeskanzleramts
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